Vergleichen lohnt und zahlt sich aus!

VERSCHENKEN SIE KEIN GELD BEIM GOLDVERKAUF!

Vertrauen Sie nicht blind auf Flyer mit dem Titel „DER GOLDSCHMIED KOMMT oder Flyer ohne den Namen des Goldschmiede. Vorsicht ist auch geboten bei Läden mit großen gelben Ankaufsplakaten. Viele dieser Paketläden, Optiker, Copy Shops und andere arbeiten meist für ein und dieselbe Ankaufsgruppe und bekommen dafür eine Provision. Der ausbezahlte Ankaufspreis ist oft niedrig und die Mitarbeiter sind häufig nicht im Goldankauf geschult. Sie erhalten dort oft nur einen Briefumschlag in den Sie Ihre Edelmetalle füllen sollen, welche dann aber weder abgewogen noch überprüft werden. Der Umschlag wird dann verschickt und Sie bekommen nach ca. 7- 10 Tagen einen Preis mitgeteilt und Ihnen wird die Zahlung per Scheck oder Überweisung angeboten. NUN IST VORSICHT GEBOTEN, denn wenn Sie das Angebot ablehnen passiert es in vielen Fällen, dass man von Ihnen nun für die Wertprüfung Ihres Schmuckes eine hohe Summe verlangt.


DAHER:


Verkaufen Sie nur an Juweliere oder namhafte Goldankäufer! Erkundigen Sie sich zunächst, ob eine Gebühr für die Prüfung Ihrer Wertgegenstände erhoben wird!


VERTRAUEN IST GUT, KONTROLLE IST BESSER!


Bestehen Sie darauf, dass die Prüfung und Auswertung in Ihrer Anwesenheit erfolgt. UNSERIÖS ist es, wenn der Ankäufer in einem Zimmerchen verschwindet oder behauptet er müsse zu Hause prüfen! Achten Sie besonders darauf, dass die Waage einen gültigen Prüfstempel vom zuständigen Eichamt hat und die Anzeige auf mindestens zwei Stellen nach dem Komma genau ist. Sollten Wertgegenstände nicht gestempelt sein, lassen Sie sich nicht einreden diese seien nichts wert. Überlassen Sie solche vermeintlich wertlosen Gegenstände auch nicht etwa dem Ankäufer kostenlos „zur „Entsorgung“.

Gut ausgestattete Juweliere oder Ankäufer können die Goldlegierung (Karatgehalt) anhand einer Prüfsäure testen und so die Wertigkeit Ihrer Gegenstände ermitteln. Seriöse Ankäufer orientieren sich am aktuellen Börsenkurs anhand des Internets, da sich dieser alle 10 Sekunden ändert. Um die Preisermittlung Ihrer Wertgegenstände zu berechnen wird der Feingoldgehalt hochgerechnet.


ABWICKLUNG:


NUR BARES IST WAHRES! Akzeptieren Sie keine Schecks und nennen Sie nicht Ihre Kontodaten. WICHTIG IST: Geben Sie Ihre Wertgegenstände nur gegen Bargeld heraus! Und im Zweifel gilt: Ein zweites oder drittes Angebot einholen! ACHTUNG: Wenn Sie als Privatperson Gold verkaufen, fällt keine Mehrwertsteuer an. Also lassen Sie sich nicht einreden es müssten noch 19% Mehrwertsteuer vom Kaufpreis abgezogen werden.